Datum/Zeit: 29. Mai 2021 | 10:00 - 12:00

Veranstaltungsort: Saal Roter Turm, Rathausgasse 5, Baden

Sie erfahren von Stadtrat Benjamin Steiner und den Verantwortlichen der Abteilung Planung und Bau, worum es bei der Revision der Nutzungsplanung geht und wie Sie im Rahmen von «Baden wird» an diesem zukunftsweisenden Werk mittun können. Wir zeigen Ihnen an der Veranstaltung auch, worauf die Stadt Baden bei ihrer Entwicklung achtet und gemeinsam mit Ihnen wagen wir einen Blick in die Zukunft.

Rückblick

«Baden wird» gestartet

Mit der Informationsveranstaltung vom 29. Mai 2021 hat die öffentliche Beteiligung zur Nutzungsplanungsrevision der Stadt Baden begonnen. Infolge der Corona-Situation fand die Veranstaltung hybrid statt. 40 Personen nahmen vor Ort im Saal des Roten Turms teil und 40 Personen folgten den Ausführungen online via Live-Stream.

Zu Beginn der Veranstaltung hat Stadtrat Benjamin Steiner die Teilnehmenden in die Themen der Nutzungsplanungsrevision eingeführt und deren Wichtigkeit für die Lebensrealität der Badenerinnen und Badener erläutert. Er hat dabei die Bevölkerung auch eingeladen, an der Nutzungsplanungsrevision mitzuwirken. Er erhofft sich dadurch, dass alle besser verstehen, was die Nutzungsplanung ist und zum andern ist es seiner Ansicht nach zentral, dass das, was alle betrifft, auch von allen diskutiert wird.

Grundlagen, Ziele und das Vorgehen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden dann von den Verantwortlichen der Stadt Baden in einem Podiumsgespräch erläutert. Auf die Fragen von Moderator Michael Emmenegger antworteten Benjamin Steiner, Rolf Wegmann, Leiter Entwicklungsplanung, Jarl Olesen, Leiter Planung und Bau, Ulrike Fanklin, Projektleiterin der Nutzungsplanungsrevision und Sasa Subak vom beauftragten Büro Metron. Deutlich wurde dabei, wie bedeutend das Raumentwicklungskonzept (REK) der Stadt Baden für das Verständnis der Entwicklung der Stadt ist (siehe auch Grundlagen). Die Nutzungsplanung muss dabei die Vorgaben aus dem REK weiterentwickeln. Dabei gilt es Fragen zu Siedlung, Freiraum und Verkehr integral zu beantworten und die Entwicklungsschritte mit Kanton und Nachbargemeinden zu koordinieren. Baden wird sich mit der Nutzungsplanungsrevision keineswegs grundlegend verändern. Es geht um eine Ergänzung der bestehenden Instrumente, die schon sehr gut sind. Das wurde mehrfach betont. Stärkere Veränderungen sind jedoch in den sogenannten Transformationsgebieten möglich. Die Arbeit mit der Öffentlichkeit wird sich in diesem Zusammenhang in einem ersten Schritt auf die Gebiete Kappelerhof, Oberstadt und Innenstadt konzentrieren.

Für die Mitarbeit der Bevölkerung an der Nutzungsplanungsrevision sind verschiedene Gefässe geplant. Eine Übersicht über die Gefässe finden Sie hier. Spaziergänge und Workshops zum Kappelerhof beginnen bereits im Juni, im September starten Workshops zur Oberstadt und die Reihe «Stadt im Dialog». Alle Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie hier.

Anschliessend an das Podiumsgespräch haben die Projektverantwortlichen in einer angeregten Runde die Fragen aus dem Publikum beantwortet. Wichtige Themen waren die Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Gemeinde Wettingen, der Einbezug von bestehenden Studien und Untersuchungen und natürlich konkrete Fragen zu den Auswirkungen der Nutzungsplanungsrevision auf einzelne Gebiete und den Freiraum. In diese Diskussionsrunde konnte man sich von zuhause aus via Onlinechat einbringen. Dabei wurde nochmal deutlich, dass die Nutzungsplanungsrevision nicht nur Antworten auf die bauliche Innenentwicklung geben muss, sondern auch den Umgang mit den grossen Zukunftsthemen Klimawandel, Biodiversität und Mobilität behandelt.

«Der Start ist geglückt», konnte Stadtrat Benjamin Steiner in seinem Schlusswort feststellen. Das bestätigten auch die positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden nach der Veranstaltung.

Hier finden Sie die Präsentation der Veranstaltung.

Offene Frage aus der Veranstaltung
Frage: Wird die Vorwirkung der neuen BNO schon ab der Mitwirkung gelten oder erst später?
Noch nicht in Kraft stehende Gesetze entfalten grundsätzlich keine Wirkung. Während der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen vorbereitet wird, kann die zuständige Behörde allerdings entweder über bestimmte Gebiete Planungszonen erlassen, um Vorkehren zu verhindern, welche die Verwirklichung der neuen Pläne erschweren (§ 29 BauG). Andererseits können Gesuche für die Bewilligung von Bauten in den von den neuen Plänen oder Vorschriften betroffenen Gebieten für höchstens zwei Jahre zurückgestellt werden. Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass diese die Verwirklichung der neuen Pläne oder Vorschriften nicht erschweren (§ 30 BauG). In beiden Fällen spricht man von sog. negativer Vorwirkung, da bauliche Massnahmen auf ihre Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften geprüft werden, um nicht die zukünftigen Absichten des Gesetzgebers zu unterlaufen. Als «Vorbereitung» gelten dabei ernsthafte Massnahmen zur Verwirklichung der geplanten Neuordnung. Aktuell ist davon auszugehen, dass dies zwischen Ende 2023 und spätestens Ende 2024 der Fall sein wird.


Hier können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung nachschauen:


Anmeldung


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