«Blick in die Werkstatt #2»: Energie

In der Rubrik «Blick in die Werkstatt» stellen wir Ihnen vorzu ausgesuchte Themen der Nutzungsplanungsrevision vor. Dazu gibt es in regelmässigen Abständen neue «Blicke in die Werkstatt». Dies ist der «Blick in die Werkstatt #2 – Energie» vom Juni 2022.

Bitte beachten Sie: Die in den «Blick in die Werkstatt» erläuterten Regelungen zu den einzelnen Themen der Nutzungsplanungsrevision sind Zusammenfassungen, die die wichtigsten Überlegungen darstellen. Sie zeigen den Standpunkt des Planungsteams zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die hier dargestellten Regelungen können von den definitiven Festlegungen in der revidierten Nutzungsplanung abweichen.

Der Einwohnerrat hat am 31. Mai 2022 das revidierte Energiekonzept für die Periode 2022 – 2031 genehmigt. Das revidierte Energiekonzept enthält verschärfte Ziele für 2026 und neue, ambitionierte Ziele für 2031 und wurde auf das bestehende Hauptziel ausgerichtet: «Die Stadt Baden senkt ihre energiebedingten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null.»

Dieses ambitionierte Ziel ist nur möglich, wenn die Stadt selber vorbildlich handelt, geschickte Anreize setzt, die Interaktion mit der Bevölkerung stärkt und effektive Massnahmen definiert. Die anstehende Nutzungsplanungsrevision muss als Chance genutzt werden, auf grundeigentümerverbindlicher Stufe entsprechende Massnahmen umzusetzen.

Gestützt auf § 14 des kantonalen Energiegesetzes können Gemeinden grundeigentümerverbindliche Vorschriften festlegen und über die kantonalen Regelungen hinausgehen. Aus diesem Grund werden in der laufenden Nutzungsplanungsrevision zurzeit folgende Regelungen überprüft:

  • Einführung Regelung Heizungsersatz ohne fossile Brennstoffe
  • Einführung Dachflächennutzung für Photovoltaik-Anlagen
  • Einführung Infrastruktur Elektromobilität bei gemeinsamen Parkierungsanlagen

Mit den folgenden Buttons kommen Sie direkt zum jeweiligen Thema:

Einführung Regelung Heizungsersatz ohne fossile Brennstoffe

Für die Erreichung unserer Klima- und Energieziele müssen fossile Heizungen auf erneuerbare Lösungen oder Abwärme umgestellt werden. Was passiert, wenn eine Heizung ersetzt werden muss oder neu installiert wird? Die Einwohnerrätliche Spezialkommission hat sich dafür ausgesprochen, dass Neubauten zukünftig ihren Energiebedarf für Heizung und Warmwasser ohne fossile Brennstoffe decken sollen. Weiter soll beim Ersatz von Heizungen in bestehenden Gebäuden ein erneuerbares Heizsystem Pflicht werden.

In Baden wären dafür folgende Standardlösungen als Heizungsersatz denkbar: Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung, Nutzung von Abwärme, Biogas oder fossile Übergangslösung – bis Fernwärme verfügbar ist. Solarthermie ist als eigenständige Lösung nicht geeignet, kann aber andere Systeme ergänzen. Ausnahmen und Abweichungen von der Erneuerungspflicht sollen möglich sein, zum Beispiel für kleine Gebäude mit wenig Wärmebedarf, wenn Lösungen zu teuer wären oder es technische Hindernisse gäbe. Der Energierichtplan (Link) zeigt genau auf, an welchen Orten welche Lösungen möglich sind. Das neue Energieportal (Link) wertet dieses Informationen adressgenau aus und empfiehlt eine geeignete Lösung.

Eine frühzeitige Planung und eine Energieberatung helfen zeitgerecht, passende Lösungen zu finden und verhindern prekäre Situationen bei einem plötzlichen Heizungsausfall oder einem Sanierungsstau.

Einführung Dachflächennutzung für Photovoltaik-Anlagen

Jeder Baukörper belegt eine ökologisch wertvolle Bodenfläche. Ein Ausgleich dieser Flächen ist auf jedem Flachdach möglich. Das begrünte Flachdach schafft eine ökologische Ausgleichsfläche, auf der Pflanzen und Tiere wieder Lebensraum finden und die der Retention und Hitzeminderung dient. Bereits in der heutigen BNO sieht der § 72 vor, dass Flachdächer extensiv zu begrünen sind, wenn sie nicht als begehbare Terrassenflächen genutzt werden.

Gleichzeitig werden auf Flachdächern auch Photovoltaik-Anlagen benötigt, damit genügend erneuerbarer Strom produziert werden kann. Dies betrifft sowohl Schräg- wie Flachdächer. Für die neue Nutzungsplanung wird eine Regelung vorgeschlagen, die bei Neu- und Umbauten Photovoltaik-Anlagen vorsieht.

Die Ansprüche an Stromproduktion und Dachflächenbegrünung stehen nicht in Konkurrenz zueinander, es gibt vielfältige Kombinationsmöglichkeiten oder den Einsatz nebeneinander. Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen soll auch dort bestehen, wo Flachdächer begrünt werden.

Foto: Grün Stadt Zürich

Einführung Infrastruktur Elektromobilität bei gemeinsamen Parkierungsanlagen

Die Erschliessung von bestehenden Tiefgaragen und Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern für die Nutzung von E-Mobilität ist vielfach eine Herausforderung. Die Stadt Baden fördert deshalb seit Anfang 2021 die Erschliessung und die Installation von E-Ladestationen bei gemeinsam erschlossenen Parkierungsanlagen ab drei Einheiten (Link Förderprogramm).

Damit die entsprechenden Voraussetzungen zukünftig besser werden für die E-Mobilität, ist es vorgesehen, dass die neue Nutzungsplanung Vorgaben macht für den Bau neuer Parkierungsanlagen. Es wird vorgeschlagen, dass beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Parkierungsanlage eine ausreichende Infrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen ist. Dies beinhaltet als Mindestanforderung die Ausbaustufe C1 gemäss der SIA Norm 2060, also die elektrische Erschliessung der einzelnen Parkplätze (ohne Ladestation selbst).