«Blick in die Werkstatt #1»: Klima und Grünraum

In der Rubrik «Blick in die Werkstatt» stellen wir Ihnen vorzu ausgesuchte Themen der Nutzungsplanungsrevision vor. Dazu gibt es in regelmässigen Abständen neue «Blicke in die Werkstatt». Dies ist der «Blick in die Werkstatt #1 – Klima und Grünraum» vom Mai 2022. Über jeden neuen «Blick in die Werkstatt» informieren wir Sie via Newsletter.

Bitte beachten Sie: Die in den «Blick in die Werkstatt» erläuterten Regelungen zu den einzelnen Themen der Nutzungsplanungsrevision sind Zusammenfassungen, die die wichtigsten Überlegungen darstellen. Sie zeigen den Standpunkt des Planungsteams zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die hier dargestellten Regelungen können von den definitiven Festlegungen in der revidierten Nutzungsplanung abweichen.

Auch in Baden sind steigende Durchschnittstemperaturen, zunehmende Hitzeextreme und Veränderung der Niederschlagsmuster sowie zunehmende Starkregenereignisse zu spüren. Baden verfügt mit den umgebenden Waldflächen und dem Limmatraum zwar über privilegierte Standorteigenschaften und bietet vielfältig nutzbare öffentliche Freiräume vor allem in der Innenstadt. Das im Jahr 2021 überarbeitete Freiraumkonzept kommt jedoch zu dem Schluss, dass generell die ökologische Qualität der Freiräume sowie privaten Gärten und Umgebungsgestaltungen eher dürftig ist. Ein grosser Anteil der vorhandenen ökologischen Werte liegt in baulichen Entwicklungsgebieten und ist durch die bauliche Entwicklung bedroht. Bis auf einige wenige öffentliche Freiräume und Quartiere weist Baden einen geringen Baumanteil und damit verbunden einen tiefen Bestand an grösseren Bäumen auf.

Die anstehende Nutzungsplanungsrevision soll als Chance genutzt werden, die Qualität der Grün- und Freiräume zu sichern und zu fördern sowie Bäume zu pflegen und neu zu pflanzen. Die Stadt Baden kann dadurch nicht nur einen wichtigen Beitrag für den Erhalt des typischen Ortsbildes und der Wohnqualität leisten, es können damit auch das Stadtklima verbessert und die Biodiversität gefördert werden.

Aus diesem Grund werden in der laufenden Nutzungsplanungsrevision zurzeit folgende Regelungen überprüft:

  • «Einführung Baumschutz»
  • «Erweiterung Grünflächenziffer»
  • «Ergänzende Bestimmungen zu den Aussenräumen (§ 79 BNO)»

Einführung Baumschutz

Bäume sind das wirksamste Element zur Hitzeminderung. Sie beschatten die Umgebung und kühlen durch Verdunstung. Ihre volle Wirkung entfaltet sich jedoch erst ab einer gewissen Grösse und einem gewissen Alter. Die Zahl und der Raum für die Bäume im Siedlungsgebiet nehmen jedoch ab beziehungsweise sind durch Hitze, Krankheiten und Baustellen bedroht.

Auf Stufe Nutzungsplanung kennt die Stadt Baden bisher nur den Einzelschutz von Bäumen, der einzelne Bäume und Baumreihen gemäss § 36 Bau- und Nutzungsordnung (kurz BNO) schützt. Ausserdem sieht die Stadt im § 79 der BNO bereits heute vor, dass bei der Gestaltung von Aussenräumen hochstämmige Bäume gepflanzt werden. Eine Baumschutzverordnung, die alle Bäume ab einem gewissen Stammdurchmesser schützt, egal ob sie auf privatem oder öffentlichen Grund stehen, existiert noch nicht. Wie im aktualisierten Freiraumkonzept der Stadt Baden (zur Zeit in Vernehmlassung) empfohlen und von der Einwohnerrätlichen Spezialkommission zur Prüfung beantragt, wird ein Vorschlag für einen generellen Baumschutz zur Aufnahme in die neue BNO erarbeitet.

Erweiterung Grünflächenziffer

Die Grünflächenziffer (GZ) wurde in Baden bereits mit der letzten Teilrevision der BNO 2014 in den Quartieren Allmend und Meierhof eingeführt. Mit der GZ wird sichergestellt, dass bei einem Bauvorhaben ein bestimmter Anteil der Grundstücksfläche nicht überbaut werden darf und unversiegelt zu erhalten ist, respektive begrünt werden muss. Die GZ ist der Anteil der Grünfläche an der Grundstücksfläche (anrechenbare Grünfläche / anrechenbare Grundstücksfläche). Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und nicht als Abstellfläche genutzt werden.

Die GZ wurde 2014 in Baden vorerst auf die durchgrünten (Gartenstadt-)Quartiere Allmend und Teile des Meierhofs beschränkt. Wohnquartiere, wo zum damaligen Zeitpunkt noch nicht sicher war, ob eine Verdichtung angestrebt wird, wurden von der GZ ausgenommen. Erfahrungen aus der Verwaltung zeigen, dass die GZ allgemein akzeptiert wird. Nun soll die Grünflächenziffer auf weitere Wohnquartiere, zum Beispiel Teile vom Kappelerhof und Rütihof ausgedehnt werden. Ziel ist es, die GZ als Grundmass in den § 6 der BNO zu verankern.

Ergänzende Bestimmungen zu den Aussenräumen (§ 79 BNO)

Neben dem Baumschutz und den quantitativen Vorgaben zur Sicherung und Aufwertung der Grün- und Freiräume braucht es auch qualitative Festlegungen. Für die Biodiversität und das Siedlungsklima ist es entscheidend, welche Grünflächen und Gehölze gepflanzt und gepflegt werden und dass möglichst grosse Flächen unversiegelt bleiben werden. Der heutige § 79 BNO der Stadt Baden gibt schon viel vor (unter anderem Vorgaben zu Aussenräumen von ökologischer Qualität, Pflanzung hochstämmiger Bäume, Minimierung Bodenversiegelung). Die rechtliche Durchsetzung ist jedoch schwierig, da die Begriffe sehr schwammig formuliert sind. Die Einwohnerrätliche Spezialkommission hat sich dafür ausgesprochen, die heutigen Formulierungen zu präzisieren. Gleichzeitig soll aber auch geprüft werden, wie auch mit Anreizen die formulierten Ziele (teilweise) erreicht werden können.