Grundlagen

Das Raumentwicklungskonzept als Grundlage

Die Stadt Baden revidiert bis 2026 ihre Nutzungsplanung und die dazugehörige Bau- und Nutzungsordnung. Nach 15 Jahren, in denen verschiedene Teilrevisionen stattgefunden haben, ist es an der Zeit, eine Gesamtrevision vorzunehmen. Grundlage für die Gesamtrevision und für den Prozess «Baden wird» bilden zum einen die Vorgaben im Raumentwicklungskonzept REK sowie die bestehende Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden, das Freiraumkonzept von 2022 und der kommunale Gesamtplan Verkehr aus dem Jahre 2012.

Handlungsleitend für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung und die Diskussionen bei «Baden wird» ist das REK Baden. Die dort getroffenen Grundsätze wurden vom Einwohnerrat im Januar 2020 verabschiedet. Die gemeinsamen Arbeiten zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung sollen aufzeigen, wie sich die behördenverbindlichen Festlegungen des REK in der Bau- und Nutzungsordnung eigentümerverbindlich und parzellenscharf umsetzen lassen. Siedlungsentwicklung soll dabei immer integral mit den Anforderungen an den Freiraum und die Mobilität diskutiert werden.

Die Ebenen der Raumplanung

Ziel der Nutzungsplanungsrevision

Mit der revidierten Nutzungsplanung erhält die Stadt Baden Antworten, wie den Vorgaben nach Wachstum mit einer qualitätvollen baulichen Entwicklung nach innen nachgekommen werden kann. Da im Rahmen der Revision auch der Kommunale Gesamtplan Verkehr und das Freiraumkonzept angepasst werden, wird die neue Bau- und Nutzungsordnung integral mit den neuen Freiraum- und Mobilitätskonzeptionen wirken.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung muss zum einen gesetzliche Vorgaben erfüllen. Zum anderen sollen mit der Gesamtrevision auch im Bereich der Lebens- und Siedlungsqualität Weichen für die Zukunft gestellt werden. Planungsperspektiven und -vorhaben für Baden als Wohn-, Arbeits-, Bildungs-, Freizeit- und Einkaufsstandort sind weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen. Dazu will die Stadt Baden insbesondere im Bereich der Raum-, Verkehrs- und Freiraumplanung auch neue Wege einschlagen und Antworten auf Zukunftsfragen mit einer neuen Interpretation der Planungsvorgaben finden.

Vorgaben aus Prognosen erreichen

Mit der neuen Nutzungsplanung soll die Stadt Baden planungsrechtlich gesichert aufzeigen, wie die Vorgaben aus Prognosen von Stadt und Kanton zu erreichen sind. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Prognosen, Mengenvorgaben und Wachstumsziele zum einen dynamische Werte sind, die sich je nach wirtschaftlicher Lage ändern. Zum andern ist in Baden die naturräumliche Lage und die Topografie entwicklungsleitend. Im Sinne des neuen Raumplanungsgesetzes ist es zudem eine Vorgabe, das prognostizierte Wachstum innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete aufzufangen. Es braucht daher auf den Vorgaben des REK basierende Aussagen, wie sich die einzelnen Quartiere entwickeln sollen, wo Potentiale liegen und welche Eingriffe in den Bestand nötig sind, um die Prognosen planungsrechtlich abzusichern (Grad Verdichtung, Aufzonung). Dabei ist von einer Zunahme von 6‘330 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb des heutigen Bestandes bis 2040 auszugehen.

Baden wächst um 34% bis 2040

34 %

Die Quartiere von Baden

Bedeutung der Nutzungsplanungsrevision für die Quartiere

Die Vorgaben der Nutzungsplanung werden sich in den einzelnen Quartieren unterscheiden. Quartierbezogen gilt es für Baden Strukturen zu stärken oder zu ermöglichen, die das Zusammenleben erleichtern, das lokale Gewerbe stärken und Begegnung und Austausch fördern. Räumliche Anforderungen an die dafür nötigen Infrastrukturen in den Quartieren – und insbesondere in den sogenannten Transformationsgebieten – sind zu erheben und zu sichern. Dazu gehört auch, dass mit der Nutzungsplanung ein quartierverträglicher Umgang mit der Mobilität erreicht werden kann und die nötigen Frei- und Grünräume gesichert werden. Dies ist auch aus ökologischer Perspektive wichtig und für ein angenehmes Stadtklima. Im Fokus der Quartierbetrachtungen liegen vorerst der Kappelerhof, die Innenstadt und die Oberstadt. Städtebauliche Studien und kooperative Planungsansätze sollen aufzeigen, wie den im REK formulierten Handlungsempfehlungen für diese Transformationsgebiete entsprochen werden kann.

Die ortsbauliche Entwicklung in den Quartieren soll in jedem Fall behutsam erfolgen und für alle verständlich und nachvollziehbar sein. Egal, ob Strukturen bewahrt und gepflegt, ob Areale entwickelt oder Siedlungen individuell erweitert werden oder ob ganze Gebiete in ihrer Nutzung und Bebauung grundsätzlich transformiert werden. Wichtig bei all diesen Prozessen: Grundlage für die Entwicklung bilden die Überlegungen im REK Baden, und die Bevölkerung soll sich an der Diskussion beteiligen können.

Aufgaben der Gesamtrevision der Nutzungsplanung

Die Gesamtrevision behandelt grundsätzlich die Themen Siedlung, Freiraum und Mobilität. Sie überprüft und sichert dabei eine Vielzahl von planungsrechtlich relevanten Aufgaben und Vorgaben, wie:

Überprüfen der Bauzonen und weiterer Zonen (Landwirtschaft, Schutzzonen) sowie festlegen der Zonierung bei Ein-, Aus- und Umzonungen.

Planerische Vorgaben zur Innenentwicklung formulieren für Transformations- und Arrondierungsgebiete (insbesondere in der Innenstadt und den Quartieren Oberstadt, Kappelerhof und weiteren).

Klären der Bedeutung von Schutzobjekten und Schutzzonen sowie Prüfen von Planungsmassnahmen in lärmvorbelasteten Zonen und bei belasteten Böden.

Festlegen von Gewässerräumen (inkl. Hochwasserschutz) und Wald.

Bestimmen der Bedeutung und Inhalte von Planungs- und Sondernutzungsinstrumenten, insbesondere auch zur Qualitätssicherung bei der Siedlungsentwicklung (unter anderem: Festlegen von Wohnanteilen und Wohn-, Kern-, Zentrums-, Altstadt-, Bäder-, Gewerbe- und Freihaltezonen, von zusätzlichen Geschossen, der EG-Regelungen und der Vorgaben zur Mitwirkung).

Prüfen und Erlassen von Vorgaben für Grünelemente wie Bäume, Gartenanlagen, Bepflanzung, Baudenkmäler sowie für Dachflächen, Spielbereiche, Energieanlagen auf Wohngebäuden, Lärm- und Lichtimmissionen.

Bestimmen von Grenzabständen, Grünflächenziffer, Anteile Abgrabungen usw.

Überprüfen und Aktualisieren des Freiraumkonzeptes

Überprüfen und Aktualisieren des Kommunalen Gesamtplans Verkehr

Im gesamten Verfahren sind Kommunikation und Partizipation integrale Prozessbestandteile. Partizipation soll sowohl informell (Dialog und Beteiligung) als auch formell (öffentliche Mitwirkung bei Auflageverfahren) stattfinden.

Vorwirkung der Nutzungsplanrevision auf Bauvorhaben

Noch nicht in Kraft stehende Gesetze entfalten grundsätzlich keine Wirkung. Während der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen vorbereitet wird, kann die zuständige Behörde allerdings entweder über bestimmte Gebiete Planungszonen erlassen, um Vorkehren zu verhindern, welche die Verwirklichung der neuen Pläne erschweren (§ 29 BauG). Andererseits können Gesuche für die Bewilligung von Bauten in den von den neuen Plänen oder Vorschriften betroffenen Gebieten für höchstens zwei Jahre zurückgestellt werden. Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass diese die Verwirklichung der neuen Pläne oder Vorschriften nicht erschweren (§ 30 BauG). In beiden Fällen spricht man von sogenannter negativer Vorwirkung, da bauliche Massnahmen auf ihre Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften geprüft werden, um nicht die zukünftigen Absichten des Gesetzgebers zu unterlaufen. Als «Vorbereitung» gelten dabei ernsthafte Massnahmen zur Verwirklichung der geplanten Neuordnung. Aktuell ist davon auszugehen, dass dies zwischen Ende 2023 und spätestens Ende 2024 der Fall sein wird.