Baden wird

Ablauf

Die Revision der Nutzungsplanung dauert voraussichtlich sechs Jahre.

Phase 1

Themen und Grundlagen (bis Frühling 2021)

In der Phase 1 wurde das Vorgehen für die Revision der Nutzungsplanung festgelegt. Es wurden Themen und Grundlagen bestimmt, die Arbeitsweise geklärt, die Kommunikation vorbereitet und die Partizipation konzipiert.

Phase 2

Entwurf Nutzungsplanung (Frühling 2021 bis 2024)
In der Phase 2 wird die Nutzungsplanung inhaltlich überarbeitet. Basis dazu bildet das REK der Stadt Baden. In dieser Phase werden unter anderem die Bauzonen und weitere Zonen und Vorgaben zur Siedlungsentwicklung überprüft sowie ein inhaltlicher Abgleich mit dem angepassten Freiraumkonzept der Stadt Baden und dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr vorgenommen. Anschliessend wird ein Entwurf der neuen Nutzungsplanung erstellt, präsentiert und diskutiert. In dieser Phase findet auch die Partizipation, also die informelle Mitwirkung statt, an der sich alle Badenerinnen und Badener beteiligen können (siehe Formate). Die Ergebnisse aus der informellen Mitwirkung fliessen in die Erarbeitung der neuen Nutzungsplanung sowie in das Freiraumkonzept und den Kommunalen Gesamtplan Verkehr ein.

Phase 3

Formelles Verfahren (2024 bis 2026)
In der Phase 3 findet die Vorprüfung durch den Kanton und die formelle Mitwirkung sowie die öffentliche Auflage statt. Alle Badenerinnen und Badener können sich dann formell zur Revision der Nutzungsplanung äussern. Die Ergebnisse fliessen in die weitere Bearbeitung der Revision der Nutzungsplanung ein. Anschliessend wird das neue Planungsinstrument vom Badener Stadtrat behandelt und verabschiedet.

Phase 4

Politische Genehmigung (2026 bis 2027)
In der Phase 4 genehmigt der Einwohnerrat von Baden sowie der Kanton Aargau das Planungsinstrument. Dieser Schritt dauert rund ein dreiviertel Jahr. Somit ist voraussichtlich im Herbst 2026 mit einem Beschluss des Einwohnerrates zur Nutzungsplanung zu rechnen.